Stammbücher – Ein deutsche Geschichte

Das heutige Stammbuch in den Standesämtern hat eine lange Geschichte hinter sich. Und woanders als in der deutschen Bürokratie hätte sie entstehen können. Was im 19. Jahrhundert verstaubt mit einer Reform im Amt begann, ist heute zu einem wertvollem Familienschatz geworden.


Deutscher Ursprung des Stammbuches

Der deutsche Ursprung des Stammbuches ist das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875. Seit diesem Tag mussten in den Standesämtern ein Geburts-, Heirats-, und Sterberegister von allen deutschen geführt werden. Damit wurde sichergestellt, dass jeder Staatsbürger eine Urkunde über Geburt, Hochzeit oder Tot erhielt bzw. das dies im Amt vermerkt wurde. Mit einem Familienbuch hatte diese Gesetzgebung allerdings noch wenig zu tun, da die Dokumente in den drei Staatsregistern geführt wurden.

Eine erste Reform zum Personenstandsgesetz gab es im November 1937. Denn ab dann trat anstelle des Heiratsregisters das Familienbuch, welches den verwandtschaftlichen Zusammenhang der Familienangehörigen deutlich machte. Hier hinein kam ein neues Blatt für die gegründete Familie sowie die Urkunde über die Eheschließung. Geburten- und Sterberegister mussten weiterhin separat geführt werden.

Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das Personenstandsgesetz in den westlichen Besatzungszonen übernommen und auch in die Gesetzgebung der Bundesrepublik eingebunden. Im Jahr 1957 kam es zur nächsten umfangreichen Änderung bei den Familienbüchern. Bis dahin waren die Familienbücher, ebenso wie Geburts- und Sterberegister immer bei der Behörde gelagert, in der die Eheschließung stattfand. Das änderte sich mit der Reform. Das Familienbuch wanderte mit dem Umzug der Familie mit. Ebenso wurden die Kinder des Paares sowie die Aufhebung, die Scheidung oder Namenswechsel darin eingetragen. Stilecht, wie es die damalige Bürokratie wollte, wurde das Familienbuch als DIN A4-Kartonblatt geführt.

Stammbücher als Familienerinnerung

Zu dieser Zeit wurden auch die Stammbücher in der Bevölkerung immer beliebter. Dieses Buch enthält beglaubigte Abschriften der Eintragungen aus dem Personenstandsregister. Mit dem Tag der Eheschließung werden die Bücher mit der Kopie der Heiratsurkunden an das Ehepaar von den Standesämtern ausgegeben. Darin eingetragen sind die Herkunft der Ehepartner sowie die Geburten der Kinder und die Bescheinigungen über kirchliche Trauungen und Sterbeurkunden. Oft findet man im Anhang Hinweise zum Familienrecht und Hinweise auf Ehejubiläen.
Das Familienstammbuch dient seit jeher als beliebte Quelle bei der Recherche zur Familiengeschichte. Doch hier stößt man oft auf seine Grenzen, da dieser schöne Familienschatz nicht weiter als sein Ursprung 1875 reicht.

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