Geschichte des Standesamtes
Die Beurkundung einer Eheschließung, von Geburten, sowie die Prüfung der Ehevoraussetzungen – das sind klassische Aufgaben des Standesamtes.
Anfänglich und weit vor der Begründung einer zivilen Einrichtung, wurden solche Aufgaben von der Kirche übernommen. Personenstandsfälle wie Geburten, Eheschließungen oder Sterbefälle wurden im Kirchenregister verzeichnet. Die ersten zivilen Standesämter entstanden in etwa 100 Jahre früher. Zwischen 1792 und 1808 im französisch besetzten Rheinland.
Erst im späten 19. Jahrhundert wurden Personenstandseinträge vollständig vom Standesamt übernommen. Der Bürgermeister und der Dorfschullehrer waren ehrenamtlich als Standesbeamte tätig, mittlerweile übernehmen diese Aufgabe Verwaltungsbeamte.
Die drei primären Aufgaben
- Eintragung von Geburten ins Geburtenregister und die Ausstellung von Geburtsurkunden
- Die Eheschließung und die Ausstellung einer Heiratsurkunde
- Die Ausstellung von Sterbeurkunden im Falle eines Todes
Jede kreisfreie Stadt und ihre Stadtteile verfügen heutzutage über eigene Standesämter. Welches Standesamt für ihren Wohnort zuständig ist, erfragen Sie am besten direkt im Rathaus. Grundsätzlich ist eine standesamtliche Hochzeit nicht mehr an den Wohnort gebunden. Sie können in Deutschland also frei wählen bei welchen Standesamt Sie heiraten möchten. Für genau Details und Angaben fragen Sie unbedingt direkt beim zuständigen Standesamt nach.
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