
Stammbücher – Eine deutsche Geschichte
Das heutige Stammbuch in den Standesämtern hat eine lange Geschichte hinter sich. Und woanders als in der deutschen Bürokratie hätte sie kaum entstehen können. Was im 19. Jahrhundert zunächst nüchtern mit einer Reform begann, ist heute zu einem wertvollen Familienschatz geworden.
Deutscher Ursprung des Stammbuches
Der Ursprung des Stammbuches liegt im Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875. Seit diesem Zeitpunkt mussten in den Standesämtern Geburts-, Heirats- und Sterberegister für alle Bürger geführt werden. Damit wurde sichergestellt, dass jeder eine Urkunde über Geburt, Hochzeit oder Tod erhielt beziehungsweise die Ereignisse amtlich dokumentiert wurden.
Mit einem Familienbuch hatte diese Gesetzgebung zunächst noch wenig zu tun, da die Dokumente getrennt in verschiedenen Registern geführt wurden.
Eine erste Reform des Personenstandsgesetzes erfolgte im November 1937. Anstelle des Heiratsregisters wurde das Familienbuch eingeführt, das den familiären Zusammenhang deutlich machte. Darin wurde ein neues Blatt für die gegründete Familie sowie die Urkunde über die Eheschließung aufgenommen. Geburten- und Sterberegister wurden weiterhin separat geführt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Personenstandsgesetz in den westlichen Besatzungszonen übernommen und später in die Gesetzgebung der Bundesrepublik integriert. Im Jahr 1957 folgte eine weitere umfassende Änderung: Das Familienbuch verblieb nicht mehr dauerhaft bei der Behörde, sondern wurde bei einem Umzug der Familie mitgeführt.
Zudem wurden nun auch Angaben zu den Kindern, zu Scheidungen oder Namensänderungen eingetragen. In der typischen Form der damaligen Bürokratie wurde das Familienbuch als DIN-A4-Kartonblatt geführt.
Stammbücher als Familienerinnerung
In dieser Zeit wurden Stammbücher auch in der Bevölkerung immer beliebter. Sie enthalten beglaubigte Abschriften aus dem Personenstandsregister. Mit der Eheschließung erhielten Ehepaare ein Stammbuch mit einer Kopie der Heiratsurkunde vom Standesamt.
Darin dokumentiert sind unter anderem die Herkunft der Ehepartner, Geburten von Kindern sowie Bescheinigungen über kirchliche Trauungen oder Sterbefälle. Häufig finden sich zudem Hinweise zum Familienrecht oder zu Ehejubiläen.
Das Familienstammbuch dient bis heute als wertvolle Quelle für die eigene Familiengeschichte. Allerdings stößt man bei der Recherche oft an Grenzen, da die Dokumentation in der Regel nicht weiter als bis zur Einführung der Personenstandsregister im Jahr 1875 zurückreicht.















